Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort werden alle Garantieleistungen, Lieferkonditionen und Zahlungsregelungen beschrieben. Die Firma Blue Tornado übernimmt keine Haftung auf Daten- oder Softwareverluste.


Begriffsbestimmungen

Hardware
Computer, Drucker, Bildschirme, Tastaturen, Erweiterungskarten, Kabel etc.

Software
Betriebssysteme, Computersprachen, Utilities, Anwender und Standard-Programme etc.

Dienstleistungen
EDV-Planung und Betriebs-Organisation, qualifiziertes Consulting und Engineering für heterogene Netzwerke, Beschaffung technischer Unterlagen und Dokumentationen

Produkte
Hardware, Software und Dienstleistungen allgemein


1. Geltungsbereich

Die Offerten, Dienstleistungen und Lieferungen von Blue Tornado GmbH (nachstehend „BT“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäfts Bedingungen. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie von BT schriftlich bestätigt worden sind. Handelt BT als Wiederverkäufer von Hard- und Software oder Vermittler von Dienstleistungen, dann werden die Geschäftsbedingungen der Lieferanten ein integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäfts Bedingungen.

2. Offerten

Angebote von BT sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Preise und Produktbeschriebe für Hardware und Software Dritter basieren auf Angaben der Lieferanten.

3. Aufträge

Erteilt ein Kunde BT einen Auftrag zur Lieferung von Produkten, dann treten die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen im Moment der Auftragserteilung in Kraft. Erteilt ein Kunde BT einen Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen, dann treten die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen mit Beginn der Arbeiten in Kraft.

4. Verträge

Ein Vertrag bedarf, sofern nicht anders vereinbart, einer schriftlichen Bestellung durch den Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch BT um Gültigkeit zu erlangen. Sollte eine Bestellung oder ein Auftrag durch den Besteller / Auftraggeber annulliert werden, sind 15% der Vertragssumme (Auftragssumme), mindestens jedoch die bei BT entstandenen Kosten, als Schadenersatz für Aufwand und entgangenen Gewinn zu bezahlen. Mehrforderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Sollte der Besteller / Auftraggeber im Moment der Vertrags-Annullation bereits Betriebssysteme und Programme erhalten haben, so sind diese ausnahmslos 100% zu bezahlen und die Bestimmungen gemäß # 09 der Allgemeinen Geschäfts Bedingungen behalten ihre volle Gültigkeit. Grundsätzlich behält BT jedoch das Recht, Auftrags- und Vertrags-Annullationen abzulehnen.

5. Lieferungsbedingungen

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne Rücksicht auf den Eigentumsübergang der Produkte oder den Zahlungsbedingungen, trägt der Kunde das Risiko bei Verlust oder Beschädigung der Ware, im Moment in dem die Produkte BT oder den Lieferanten verlassen. Werden Produkte aufgrund einer Vereinbarung direkt vom Lieferanten dem Kunden zugesandt, dann sind die Bedingungen des Lieferanten verbindlich. Beim Eintreffen der Produkte, sind diese durch den Empfänger sofort auf Schäden und Mängel zu prüfen. Bei Transportschäden ist entsprechend den Vorschriften der Transporteure vorzugehen und die BT sofort telefonisch oder schriftlich zu verständigen. Beim Straßentransport gilt # 08 Frachtführerhaftungsbestimmungen GU’ d.h. Reklamationen über Beschädigungen oder fehlende Ware müssen sofort in Anwesenheit des Chauffeurs angebracht werden. Für äußerlich nicht erkennbare Schäden ist spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung dem Transporteur schriftlich Anzeige zu erstatten. Rücksendungen bedürfen in jedem Falle des Einverständnisses von BT. BT ist nicht schadenersatzpflichtig bei Lieferungsverzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge Streiks, kriegerischen Ereignissen, Beförderungsschwierigkeiten etc. Eine gleichwertige Ersatzlieferung durch BT wird vom Besteller akzeptiert.

6. Installation und Erstellen der Betriebsbereitschaft

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse (nur CH). Der Kunde ist vor der Lieferung dafür besorgt, dass der Installationsort bereit ist und den ihm bekannt gegebenen Installationsvorschriften des Lieferanten entspricht. Die Installation und das Erstellen der Betriebsbereitschaft derjenigen Produkte, die im Vertrag entsprechend bezeichnet worden sind, erfolgen durch BT, der Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Nicht bezeichnete Produkte, werden durch den Kunden selbst installiert und unter seiner Verantwortung in Betrieb genommen. Für Produkte, welche der Kunde selbst installiert, lehnt BT jede Haftung ab.

7. Wartung der Hardware

Hardware wird von BT nur gewartet, wenn der Kunde einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Reparaturaufträge fallen nicht unter Wartung.

8. Preise und Zahlungsbedingungen für Produkte

Die vereinbarten Kaufpreise entsprechen den bei Vertragsabschluss gültigen Listenpreisen von BT. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Kaufpreise der Produkte sind, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt zu entrichten: – ein Drittel bei Bestellung der Produkte. – zwei Drittel nach Erstellen der technischen Betriebsbereitschaft der Produkte. Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von BT innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Verspätete Zahlungen werden mit einem Verzugszins von 1,5% pro Monat berechnet. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von BT ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt und Lizenzen

Jedes Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BT. Der Eintrag in das Eigentumsvorbehalteregister ist BT jederzeit erlaubt. Bei Zahlungsverzug ist BT berechtigt die gelieferten Produkte wieder in Besitz zu nehmen und Schadenersatz gemäß # 04 zu verlangen. Für Betriebssysteme und Programme ist der Kunde Lizenznehmer und verpflichtet sich gegenüber BT und den Software Lieferanten, deren Lizenzbestimmungen einzuhalten.

10. Garantien und Gewährleistungen

Für alle Lieferungen gelten gegenüber dem Kunden vorliegende Allgemeinen Geschäfts Bedingungen, welche keinesfalls über die Leistungen der Lieferanten hinausgehen. Die BT haftet für keinerlei Folgeschäden, die aus der Benützung von Hard- oder Software entstanden sind. Das PrHG gilt mit dessen Inkrafttreten für Lieferungen ab 01.01.2004. Die BT empfiehlt ihren Kunden die EDV-Einrichtungen rechtzeitig zu versichern.

11. Beanspruchung von Garantieleistung durch den Kunden

Garantieansprüche müssen vom Kunden belegt werden. Grundsätzlich werden Garantieleistungen nur im Domizil von BT erbracht. Die Produkte müssen BT geliefert und wider abgeholt werden. Verlangt der Kunde von BT Transportleistungen, werden diese dem Kunden verrechnet. Garantiearbeiten werden, soweit möglich und durch die Lieferanten gestattet, durch BT ausgeführt. Müssen Produkte für Garantieleistungen an Lieferanten eingesandt werden, werden die Handling- und Transportkosten dem Kunden fakturiert.

12. Übrige Bedingungen

Die Produkte dürfen vom Kunden nur mit Bewilligung der SEA der Eidg. Volkswirtschaftsdepartements Bern aus der Schweiz ausgeführt werden. Die entgeltliche und unentgeltliche Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von BT und deren Lieferanten. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Land. Es steht der BT jedoch frei, auch im Sitz des Kunden zu klagen.